Pension Luuward Logo
Buchen
Pension Luuward Logo

Allgemeine Buchungsbedingungen

Pension Luuward, Inh. Alexandra und Olaf Mundszinger

1) Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension Luuward („die Pension“).
  2. Kunde im Sinne von Abs. 1 sind sämtliche Personen, denen ein Zimmer der Pension zur Nutzung überlassen wird.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2) Vertragsabschluss, -partner

  1. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die Pension zustande.
  2. Für den Fall der Buchung über die eigene Website der Pension kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ zustande.

3) Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und etwa vereinbarte zusätzliche Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die kommunalen Vorschriften vom Gast selbst geschuldet sind, insbesondere Kurtaxe oder Übernachtungssteuer.
  4. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Veränderungen sonstiger Abgaben und Steuern auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  5. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. Die Pension kann bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, etwa durch Angabe von Kreditkartendaten, verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  7. Die Pension kann auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Abs. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung verlangen.
  8. Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Abs. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Abs. 6 oder Abs. 7 geleistet wurde.
  9. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber Forderungen der Pension zu.

4) Obliegenheiten des Kunden, Hausordnung, Internetnutzung

  1. Der Kunde hat nach Einzug vorhandene Schäden und Reklamationen dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  2. Der Kunde hat die in der Pension aushängende Hausordnung zu beachten. Insbesondere ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Zimmers sowie in den sonstigen Innenräumlichkeiten der Pension das Rauchen nicht gestattet. Die Verbringung von Haustieren in die Pension ist nicht gestattet, die Pension kann dies lediglich im Einzelfall gestatten, was eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien in Textform voraussetzt.
  3. Die Pension stellt dem Kunden einen durch Passwort geschützten WLAN-Zugang zur Verfügung. Die Zugangsdaten zum WLAN-Netzwerk sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Die Pension gewährleistet nicht, dass der WLAN-Zugang störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass bestimmte Dienste über diesen genutzt werden können. Die Pension gewährleistet auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder bestimmte Mindestbandbreite. Die Pension gewährleistet auch keine bestimmte Art und Weise des Zugangs. Die Pension ist nicht für die Virenfreiheit der vom Kunden aufgerufenen Seiten verantwortlich. Es obliegt daher allein dem Kunden, Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, um das benutzte Gerät und die auf ihm enthaltenen Daten und Dateien vor einer Beschädigung oder missbräuchlichen Nutzung durch Dritte oder einem Zugriff Dritter zu sichern (z.B. Firewall, Virenscanner).
  5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLAN-Zugangs die geltenden Gesetze einzuhalten. Er ist für Inhalte, die er über den WLAN-Zugang einstellt, verbreitet oder abruft selbst verantwortlich. Dabei sind dem Kunden jegliche Handlungen bei der Nutzung des WLAN-Zugangs untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
    • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und das Bewerben pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
    • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
    • die Nutzung, das Bereitstellen, Veröffentlichen und/oder Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, an denen Rechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patentrechte) Dritter bestehen, insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen sowie Beihilfehandlungen hierzu;
    • Der Abruf, das Bereitstellen und/oder das Verbreiten von gewaltverherrlichenden Inhalten.

    Unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß sind dem Gast ferner folgende Handlungen untersagt:

    • die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des WLAN-Netzwerks der Pension;
    • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
    • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
    • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte und/oder Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern und/oder zu unterstützen;
    • die Aufforderung anderer Gäste oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern und/oder personenbezogener Daten;
    • das unbefugte Eindringen in fremde Datennetze;
    • die Übertragung von ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) auf Rechner anderer Gäste.

    Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des WLAN-Zugangs zu beeinträchtigen, insbesondere das System unverhältnismäßig hoch zu belasten, beispielsweise durch die Übertragung von großen Datenmengen und/oder die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen.

  6. Die Pension ist berechtigt, den Zugang zum WLAN-Netzwerk jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder Anhaltspunkte bestehen, dass er hiergegen verstoßen wird.
  7. Der Kunde stellt die Pension und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Pension wegen eines Verstoßes des Kunden gegen gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Design- und/oder Patentrechte) und/oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen. Dies beinhaltet auch die Kosten der Pension und deren Erfüllungsgehilfen für die notwendige Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).
  8. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß nach Abs. 7 droht, besteht die Pflicht, die Pension unverzüglich zu informieren. Ferner ist der Kunde verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Abs. 7 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und der Pension die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, der Pension jeglichen Schaden zu ersetzen, der aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung nach Abs. 8 entsteht.

5) Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen

  1. Eine einseitige Stornierung des mit der Pension geschlossenen Vertrages durch den Kunden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
  2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Pension in Textform ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für den Aufenthalt zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6) Rücktrittsrecht zugunsten der Pension

  1. Wird eine nach Ziff. 3 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
    • höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
    • der Kunde schuldhaft gegen seine Obliegenheiten aus Ziff. 4 oder die Hausordnung verstößt;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder
    • ein Verstoß gegen Ziff. 1 Abs. 2 vorliegt.
  3. Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach Abs. 1 oder 2 ein Schadensersatzanspruch der Pension gegen den Kunden bestehen, so kann die Pension diesen pauschalieren. Ziff. 5 Abs. 3 gilt in diesem Fall entsprechend.

7) Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Alle Bezeichnungen, Beschreibungen etc. von Zimmern auf der eigenen Website der Pension sowie in externen Buchungsplattformen verstehen sich ausschließlich als beispielhaft.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 12 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

8) Haftung der Pension

  1. Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pension empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.000 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Pension.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf Parkplätzen der Pension, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Pension abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe von Abs. 1, Sätze 1 bis 4.
  5. Die Haftung des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist.

9) Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Pension und dem Kunden nach Wahl der Pension Westerland/Sylt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Pension ist in diesen Fällen jedoch Westerland/Sylt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  4. Die Europäische Union hat eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Pension nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Logo von Sylt GO!
Impressum Datenschutz AGB
2025 Pension Luuward *** Superior Hotel garni